Oberstaatsanwalt Oberstaatsanwaltschaft In Belgrad beantragte Nenad Stefanović beim Gericht, Vladimir und Miljana Kecmanović, die Eltern des am 3. Mai 2023 verstorbenen Jungen, zur Höchststrafe zu verurteilen Grundschule „Vladislav Ribnikar“ Er erschoss neun Schüler und Sicherheitskräfte dieser Schule und verletzte fünf weitere Schüler und einen Geschichtslehrer.
In seiner Abschlussrede im Prozess vor dem Obersten Gerichtshof in Belgrad schlug Stefanović für Vladimir Kecmanović eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren wegen eines schweren Vergehens gegen die allgemeine Sicherheit und drei Jahre Gefängnis wegen der Straftat der Vernachlässigung und Misshandlung eines Minderjährigen vor, also eine einzige Strafe von insgesamt 12 Jahren und 14 Monaten Gefängnis.
Für Miljana Kecmanović schlug er zweieinhalb Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 500.000 Dinar wegen der Straftat der illegalen Herstellung, des Besitzes, des Tragens und des Handels mit Waffen und explosiven Stoffen sowie drei Jahre Gefängnis wegen Vernachlässigung des Missbrauchs eines Minderjährigen vor. d.h. eine einzige Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten, schreibt RTS.
Nehmen Sie Kecmanovićs Waffe weg
Stefanović schlug eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis für den Schießlehrer Nemanja Marinković wegen der Straftat der Falschaussage vor.
Darüber hinaus beantragte er beim Gericht eine Verlängerung der Haft von Kecmanović mit der Begründung, dass er das Verbrechen wiederholen könne, wenn er frei wäre, und dass dies die Öffentlichkeit stören würde.
Er forderte außerdem die Beschlagnahmung aller in seinem Besitz befindlichen Schusswaffen.
Für Miljana Kecmanović schlug die Oberstaatsanwältin eine Verlängerung des Verbots vor, sich ihrem Sohn, der einen Massenmord begangen hat, zu nähern, sich zu treffen oder mit ihm zu kommunizieren, da die Umstände, aufgrund derer diese Maßnahme gegen sie verhängt und verlängert wurde, nicht an Bedeutung verloren haben.
Die Staatsanwälte Ivan Jevtić und Nikola Uskoković hielten im Prozess vor Stefanović die Schlussworte und erläuterten die Beweise und die Schuld des Angeklagten.
Im weiteren Verlauf des Prozesses werden die Schlussplädoyers zunächst von den Anwälten des Geschädigten, des Geschädigten, dann von den Verteidigern des Angeklagten und des Angeklagten vorgebracht.
Danach bestimmt das Gericht den Termin für die erstinstanzliche Urteilsverkündung.