Das neue Einreisesystem in die Europäische Union und andere Länder des Schengen-Raums wird am 10. November dieses Jahres in Kraft treten. Zu den Ländern, für die die sogenannten Einreise-/Ausreisesystem (EES) umfasst auch die Länder des Westbalkans, heißt es CSR.
Ab November müssen Reisende ihren Reisepass oder andere Reisedokumente bei jedem Überschreiten der EU-Außengrenze an einem Selbstbedienungsautomaten scannen. Dieses System gilt nicht für legale EU-Bürger oder Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis in einem der Mitgliedstaaten haben.
Das System registriert den Namen des Passagiers, biometrische Daten sowie Datum und Ort der Ein- und Ausreise. Gesichtsscans und Fingerabdruckdaten werden alle drei Jahre erfasst und gelten für mehrere Reisen innerhalb dieses Zeitraums.
Es gilt bei der Einreise in alle EU-Mitgliedsländer mit Ausnahme von Zypern und Irland sowie in vier Länder, die keine EU-Mitglieder sind, sich aber im Schengen-Raum befinden: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Warum wird EES eingeführt?
Das neue EES-System wurde eingerichtet, um die Stützpunkte der EU-Mitgliedstaaten stärker zu vernetzen. Dies würde es einfacher machen, Zeit und Ort des Aufenthalts zu verfolgen und sicherzustellen, dass sich Reisende nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten in der EU aufhalten.
Ziel der neuen Maßnahmen ist es unter anderem, Kriminellen oder Terroristen mit gefälschten Pässen die Einreise in die EU zu erschweren, indem bei jedem Grenzübertritt eine biometrische Kontrolle durchgeführt wird.
Passagiere zahlen für die Erfassung biometrischer Daten keine Gebühr.
Die Daten werden den Polizeidiensten der Mitgliedsländer des Schengen-Systems und der Polizeibehörde EUROPOL bei strafrechtlichen Ermittlungen, insbesondere bei Terrorismus und organisierter Kriminalität, zugänglich sein.
Ähnliche Systeme wurden bereits in den USA, Kanada und Australien eingeführt.
Möglicher größerer Andrang an den Grenzen
Mit der Einführung des EES entfällt das Abstempeln von Pässen an den Grenzübergängen, aber die Abnahme von Fingerabdrücken und Fotos, die an jedem Grenzübergang durchgeführt werden, könnte das Warten in den Warteschlangen verlängern.
Auf Flughäfen werden Kontrollen bei der Landung durchgeführt.
Die Mitgliedstaaten haben ihre Gesetze geändert, um potenzielle Staus an Landübergängen zu reduzieren. Um eine bessere Erreichbarkeit zu ermöglichen, können die Erfassung biometrischer Daten und die Überprüfung durch die Datenbanken der EU-Länder bereits vor den Grenzschaltern, während die Passagiere in der Warteschlange stehen, durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass Grenzpolizisten mit speziellen Geräten von Fahrzeug zu Fahrzeug gehen oder in Busse einsteigen können, um Passagiere zu kontrollieren.
Neue Änderungen im nächsten Sommer
Für nächsten Sommer ist die Einführung des zweiten Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) angekündigt, das bedeutet, dass Reisende aus Ländern, die mit der EU ein visumfreies Regime haben, online eine Einreisegenehmigung beantragen und dafür eine Gebühr von sieben Euro zahlen müssen Euro per Bankkarte.
Pässe in allen Ländern des Westbalkans sind biometrisch, die Chips enthalten Fingerabdrücke und Fotos und sie entsprechen vollständig den von der EU geforderten Bedingungen, damit die Länder des Westbalkans ein visumfreies Regime erhalten können.
Es bleiben weiterhin die allgemeinen Bedingungen bestehen, dass das Reisedokument nicht in weniger als drei Monaten ab dem Datum ablaufen darf, an dem die Person in ihr Land zurückkehren möchte, oder dass der Reisepass nicht älter als zehn Jahre sein darf.
Von ETIAS vorgenommene Änderungen
ETIAS verlangt von Bürgern aus rund 60 Ländern, vor Reiseantritt ein spezielles Formular über das Internet oder eine mobile App auszufüllen.
Beim erstmaligen Ausfüllen des Antrags gibt der Passagier persönliche Daten, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Angaben zum Reisedokument ein. Der Reisende muss außerdem Angaben zu seiner Ausbildung und derzeitigen Beschäftigung sowie Angaben zu geplanten Reisen und Aufenthalten im EU-Land machen.
Außerdem werden Angaben zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen, früheren Reisen in Kriegs- oder Konfliktgebiete sowie Informationen darüber, ob die Person aus einem Land abgeschoben wurde, eingeholt.
Darüber hinaus wird von den Fahrgästen eine zusätzliche Gebühr von sieben Euro erhoben, die per Zahlungskarte bezahlt wird. Die Bezahlung erfolgt wie bei jedem Online-Kauf.
Von der Gebühr ausgeschlossen sind Personen unter 18 Jahren und über 70 Jahren, Ehegatten/eingetragene Partner und Kinder von Bürgern der EU- und Schengen-Staaten sowie Kinder von Ehegatten/Partnern, die aus dem Nicht-EU-Raum stammen.
Wie es auf der offiziellen Website des ETIAS-Systems heißt, soll die Bearbeitung des Antrags „mehrere Minuten“ dauern. Sollte es länger dauern, sollte der Passagier die Benachrichtigung innerhalb von vier Tagen erhalten.
Von den Passagieren können auch zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangt werden, beispielsweise eine Hotelreservierungsbestätigung und eine Beschäftigungsbestätigung, die innerhalb von zehn Tagen eingereicht werden müssen. In diesem Fall sollte der Antrag innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.
Der Reisende kann zu einem Vorstellungsgespräch in die Botschaft des Landes eingeladen werden, in das er reisen möchte. Dann sollte die Anfrage innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden.
Daher wird Reisenden empfohlen, das Formular mindestens einen Monat vor dem Kauf eines Tickets oder der Buchung einer Unterkunft auszufüllen.
Die ETIAS-Genehmigung ist drei Jahre gültig oder bis das beantragte Reisedokument ersetzt wird.
Eine Antragstellung über Vermittler, beispielsweise Reisebüros, ist ebenfalls möglich.
Quelle: Radio Free Europe (RSE)