Büro des Ombudsmanns Zoran Pašalić er entwarf die Änderungen und Ergänzungen zum Gesetz über öffentliche Ordnung und Frieden, das vorsieht, dass Straftaten in diesem Bereich nicht nur solche umfassen, die an einem öffentlichen Ort, sondern auch auf soziale Netzwerke.
Laut dem Entwurf, der FoNet vorlag, würde die Bestrafung künftig nicht nur im öffentlichen Raum erfolgen, sondern auch dann, wenn die öffentliche Ordnung und der öffentliche Frieden durch unanständiges und unverschämtes Verhalten gestört oder die Moral der Bürger im öffentlichen Raum oder in sozialen Netzwerken beleidigt wird.
Dies wird mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 150.000 Dinar oder mit gemeinnütziger Arbeit von 80 bis 360 Stunden geahndet. Wer diese Straftat in einer Gruppe von drei oder mehr Personen begeht, wird mit gemeinnütziger Arbeit von 240 bis 360 Stunden oder einer Freiheitsstrafe von 30 bis 60 Tagen bestraft.
Soziale Netzwerke als der „neue öffentliche Ort“
Dem Entwurf zufolge werden Beleidigungen oder Drohungen in sozialen Netzwerken mit einer Geldstrafe von 20.000 bis 100.000 Dinar oder einer Gefängnisstrafe von 10 bis 30 Tagen geahndet.
Wer Wahrsagerei, Traumdeutung oder ähnliche Täuschungen in einer Weise betreibt, die Bürger belästigt oder die öffentliche Ordnung und den Frieden stört, nicht nur an öffentlichen Orten, sondern auch in sozialen Netzwerken, wird mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 50.000 Dinar oder gemeinnütziger Arbeit von 40 bis 120 Stunden bestraft.
Der Entwurf sieht vor, dass jeder, der Prostitution betreibt, Prostitutionsdienste in Anspruch nimmt oder Räumlichkeiten für Prostitution an einem öffentlichen Ort oder in einem sozialen Netzwerk zur Verfügung stellt, mit einer Geldstrafe von 50.000 bis 150.000 Dinar oder einer Freiheitsstrafe von 30 bis 60 Tagen belegt wird.
Wer freiwillige Beiträge sammelt, ohne die zuständige Behörde zu benachrichtigen, oder während der Sammlung freiwilliger Beiträge die Ruhe der Bürger gefährdet oder die öffentliche Ordnung und den Frieden an einem öffentlichen Ort oder in einem sozialen Netzwerk stört, wird mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 50.000 Dinar oder gemeinnütziger Arbeit von 40 bis 120 Stunden bestraft.
Wer ohne Benachrichtigung der zuständigen Behörde die Sammlung freiwilliger Beiträge organisiert oder diese Straftat in einer Gruppe von drei oder mehr Personen begeht oder Kinder oder Minderjährige zur Sammlung freiwilliger Beiträge einsetzt, wird mit einer Geldstrafe von 50.000 bis 150.000 Dinar oder einer Freiheitsstrafe von 30 bis 60 Tagen bestraft.
Für dieses Vergehen wird eine juristische Person mit einer Geldstrafe von 250.000 bis einer Million Dinar belegt, ein Unternehmer mit einer Geldstrafe von 50.000 bis 250.000 Dinar und eine verantwortliche Person in einer juristischen Person mit einer Geldstrafe von 10.000 bis 50.000 Dinar.
Strafen, Haftung und Benutzeridentität
Wenn eine Person, die verdächtigt wird, eine Straftat in einem sozialen Netzwerk begangen zu haben, behauptet, dass diese tatsächlich von jemand anderem begangen wurde, ist sie verpflichtet, innerhalb von acht Tagen vollständige und genaue Angaben zur Identität der Person zu machen, die das soziale Netzwerk genutzt hat, sowie eine schriftliche, von der zuständigen Behörde beglaubigte Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie das soziale Netzwerk anstelle der verdächtigten Person genutzt hat.
Nach Konsultation und öffentlicher Diskussion sollte dieses Dokument als Vorschlag in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
„Es besteht kein Zweifel daran, dass soziale Netzwerke im modernen Zeitalter als eine besondere Art von öffentlichem Ort gelten, da der Zugang zu ihnen einer praktisch unbegrenzten Anzahl von Personen (ihren Nutzern) gestattet ist. Was sie von der klassischen Definition eines öffentlichen Ortes unterscheidet, ist, dass zwar nicht alle Formen von Respektlosigkeit und Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und den Frieden über soziale Netzwerke möglich sind, aber doch ein beträchtlicher Teil davon“, hieß es in der Erklärung.
Der Ombudsmann hat außerdem einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der ein Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen in Schulen vorsieht, und dieser wird Anfang des Jahres offiziell dem parlamentarischen Verfahren vorgelegt.
Das Gesetz soll sowohl für Grund- als auch für weiterführende Schulen gelten und vorschreiben, dass Handys zu Beginn des Unterrichts abgegeben und erst nach Schulschluss zurückgegeben werden müssen. Die Nutzung ist auch in den Ferien nicht gestattet, außer für Schüler, die aufgrund besonderer gesundheitlicher Gründe ein ärztliches Attest vorlegen. Die Kommunikation mit den Eltern obliegt den Lehrkräften.
Nach Rücksprache mit dem Gremium junger Berater, das sich aus Studierenden zusammensetzt, plant die Ombudsstelle nach den Winterferien eine große Versammlung, an der alle von den Regelungen Betroffenen – Studierende, Lehrende und Eltern – teilnehmen werden. Nach Einholung aller Anregungen wird der Gesetzesentwurf offiziell dem Parlament vorgelegt.
Quelle: FoNet
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